Wir sind für Sie da
Mo - S0 8 - 20 Uhr
Senden Sie uns eine E-Mail. Wir beantworten Ihre Anfrage innerhalb von 24h.
Termine nach Vereinbarung
Ja, absolut. Unsere Kurse sind staatlich anerkannt und entsprechen den Anforderungen der Fahrerlaubnisverordnung (§ 68 FeV). Sie sind für alle Führerscheinklassen (A, B, C, D) sowie für das begleitete Fahren ab 17 gültig.
Ja, wir sind eine ermächtigte Stelle für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer. Wenn Sie Mitarbeiter schulen möchten, übernehmen die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen in der Regel die vollen Kursgebühren. Wir helfen Ihnen gerne bei der Abrechnung.
Nein, das können Sie direkt bei uns erledigen! An den meisten Standorten bieten wir den amtlichen Sehtest und biometrische Passbilder direkt im Rahmen des Kurses an. So sparen Sie sich zusätzliche Wege zum Optiker oder Fotografen.
Für den Führerschein ist die Bescheinigung grundsätzlich unbegrenzt gültig. Betriebliche Ersthelfer müssen ihr Wissen jedoch alle zwei Jahre durch eine Fortbildung auffrischen, damit der Versicherungsschutz über die BG bestehen bleibt.
Bitte bringen Sie einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) mit. Falls Sie einen Sehtest machen möchten, bringen Sie bitte auch Ihre Brille oder Kontaktlinsen mit. Für alles andere (Materialien, Puppen etc.) sorgen wir!
Natürlich. Über unsere Online-Buchung können Sie Ihren Termin bis zu 48 Stunden vor Kursbeginn unkompliziert umbuchen. Details dazu finden Sie in Ihrer Bestätigungs-E-Mail.
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